Brandi Rechtsanwälte Partnerschaft MBB, Bielefeld

Dr. Christoph Rempe, Fachanwalt für IT-Recht; Foto: Brandi

Urheberrechtliche Probleme bei der Nutzung von ChatGPT

Seit Anfang dieses Jahres ist das Programm ChatGPT von OpenAI, das mit künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet, in aller Munde. Das Programm kann sowohl einfache Fragen beantworten als auch längere Texte verfassen. Der erzeugte Text kann aber zu bestehenden urheberrechtlich geschützten Texten ähnlich oder mit ihnen sogar identisch sein. Der CLUB REPORT sprach mit Dr. Christoph Rempe, Fachanwalt für IT-Recht, über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit ChatGPT.

Herr Dr. Rempe, was kann bei der Nutzung von durch KI generiertem Text urheberrechtlich problematisch sein?
ChatGPT basiert auf einer riesigen Menge an Textdaten, die aus dem Internet entnommen wurden. Darunter können natürlich auch viele urheberrechtlich geschützte Texte sein. ChatGPT kann somit Text erzeugen, der urheberrechtlich geschützte Werke wiedergibt. Verwendet der Nutzer dann den von ChatGPT erzeugten Text, stellt ihn z. B. auf seiner Internetseite ein oder nutzt ihn als Werbetext oder bei Präsentationen, so droht eine Urheberrechtsverletzung.

Was wären die Folgen einer Urheberrechtsverletzung?
In dem Fall drohen Abmahnungen. Man müsste eine Unterlassungserklärung abgeben und dürfte die Texte nicht mehr verwenden. Im schlimmsten Fall müsste sogar ein Rückruf von ausgelieferten Texten etwa Flyer, Broschüren etc. durchgeführt werden. Außerdem drohen Schadensersatzforderungen, die sich im Zweifel anhand der sonst zu zahlenden Lizenzgebühren berechnen.

Wie kann man sich dagegen wappnen?
Vielfach wird empfohlen, die durch ChatGPT generierten Texte „verantwortungsvoll“ zu nutzen, sich also der Risiken bewusst zu sein. Der andere Weg, der oft empfohlen wird, ist ein vertraglich verankertes Verbot, von KI erzeugte Texte zu nutzen. Beide Ansätze haben jedoch erhebliche Schwächen. Auf Dauer wird sich insbesondere ein pauschales Verbot kaum durchsetzen lassen. Sinnvoller wäre es, die Texte zu prüfen und, soweit erkennbar, mit entsprechenden Zitatvermerken zu arbeiten.

Wie ist der umgekehrte Fall zu bewerten? Kann an von KI erzeugten Texten ein Urheberrecht bestehen?
Auch diese Frage wird aktuell sehr heiß diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund, ob im Urheberrecht überhaupt noch ein menschlicher Beitrag erforderlich ist. Allerdings erfordert ein urheberrechtlich geschütztes Werk zumindest eine persönlich-geistige Schöpfung. Eine solche geistige Schöpfung liegt aber bei Texten, die von einer KI erzeugt werden, normalerweise nicht vor. Daher rückt auch die Frage nach der Werkeigenschaft des Textes als solcher in den Vordergrund.

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