Spiekermann & Co AG, Bielefeld

Michael Löbbel, Vermögensbetreuer der Spiekermann & CO AG.; Foto: Spiekermann & CO AG

Nießbrauchdepot: die steuergünstige Art zu schenken!

Manche Anleger, die Kinder und Enkel zu Lebzeiten beschenken wollen, stehen schnell vor einem Problem: Die Freibeträge sind bei vermögenden Schenkern rasch ausgeschöpft – dann kassiert der Fiskus eifrig mit. Doch für solche Fälle gibt es eine gute Lösung: das Nießbrauchdepot.

Das Nießbrauchdepot funktioniert ähnlich wie der Nießbrauch einer Immobilie. Dabei verschenkt Eigentümer A sein Wertpapierdepot an den neuen Eigentümer B, der die Wertpapiere in aller Regel aber nicht veräußern darf. A erhält weiter sämtliche Depoterträge, zum Beispiel Dividenden und Zinsen. So sind die Zufl üsse aus dem Depot bis zum Lebensende sichergestellt. Der Punkt ist: Im Vergleich zum üblichen Vorgehen reduziert der Nießbrauch des Depots den Wert der Schenkung spürbar. „Je früher im Leben von A eine Schenkung erfolgt, desto höher ist der mögliche fi nanzielle Vorteil für B“, weiß Michael Löbbel, Vermögensbetreuer der Spiekermann & CO AG.
Dazu nennt der erfahrene Vermögensbetreuer ein Beispiel: Ein 63-Jähriger schenkt seiner Tochter ein Wertpapierdepot in Höhe von einer Million Euro. Ihr steht ein Freibetrag von 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren zu. Ohne Nießbrauchdepot wären 600.000 Euro zu versteuern, die Tochter müsste bei einem Steuersatz von 15 Prozent 90.000 Euro Steuern zahlen. Bei der Schenkung als Nießbrauchdepot ändert sich das deutlich. Denn dabei wird der erwartete Jahresertrag von fünf Prozent mit dem sogenannten Vervielfältiger der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden multipliziert. Das ergibt eine Summe von gut 600.000 Euro, die nun von der Million abgezogen wird. Damit bleibt die Schenkung komplett innerhalb des Freibetrags von 400.000 Euro und es fällt keine Steuer an. Voraussetzung ist, dass der Vater noch mindestens sieben Jahre lang lebt.
Fazit: Wer frühzeitig Vermögen übertragen möchte und sich gleichzeitig abgesichert wissen will, für den sind Nießbrauchdepots eine gute Option! Zudem profi tieren die Beschenkten in vielen Fällen, weil durch den Nießbrauch nur noch deutlich geringere oder gar keine Schenkungssteuern anfallen. Wer sich für diese weitsichtige Art der Vermögensübergabe interessiert, fi ndet in der Spiekermann & CO AG den richtigen Ansprechpartner. „Optional stellen wir aus unserem Netzwerk fachkundige Steuerberater und Anwälte zur Verfügung“, so Michael Löbbel.

www.spiekermann-ag.de

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