Octa Steuerberater, Bielefeld

Ralf Sommer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Fachanwalt für Steuerrecht; Foto: Sarah Jonek

Steuern aktiv gestalten

Nein, Steuern zahlt niemand wirklich gern. Umso wichtiger ist es, sich eingehend mit dem Thema Steuergestaltung zu befassen. Die Spezialisten bei OCTA Steuerberater wissen, wie Unternehmen Steuern aktiv gestalten können – und das spart unter Umständen viel Geld und Nerven.

So macht es steuerlich erhebliche Unterschiede, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird. Zur Veran- schaulichung nennt Ralf Sommer, Partner in der Kanzlei OCTA Steuerberater, ein Beispiel aus dem Handwerk: „Einmal wird der Handwerksbetrieb als Einzelunternehmen geführt, einmal in Form einer GmbH – beide erzielen ein steuerliches Ergebnis von 400.000 Euro, 100.000 Euro netto werden als private Einnahmen des Unternehmers bei beiden Unternehmensformen entnom- men. Während der Einzelunternehmer dem Spitzensteuersatz und damit einer Gesamtsteuerbelastung von rund 200.000 Euro unterliegt, kommt die GmbH nur auf eine gesamte Steuerbelastung von 156.000 Euro, weil das Gehalt des Inhabers, die entsprechendeLohnsteuerebenfallsgeltend gemacht werden können. Darüber hinaus beträgt die Steuerlast in der GmbH von dem stehengelassenen Gewinn im Schnitt nur 30 %, anstatt bei einem Einzelunternehmen unabhängig von Entnahmen in der Spitze rund 50 %.“

Ein anderes Beispiel bezieht sich auf die Steuerbelastung aus Vermietung und Verpachtung. Wiederum wird dieselbe Basis zugrundegelegt:100.000EuroalsErtragder Privatperson aus Vermietung und Verpach- tung und die gleiche Summe als Ergebnis der GmbH, die die Verpachtung durchführt. Während die Privatperson auf eine gesamte Steuerbelastung von rund 50.000 Euro kommt(Grenzsteuerbetrachtung),summiert sich die Steuerlast der GmbH auf nur rund 15.000 Euro, da unter gewissen Vorausset- zungen die sogenannte erweiterte Gewer- besteuerkürzung in Anspruch genommen werden kann, so dass keine Gewerbesteuer, sondern nur Körperschaftsteuer anfällt. Die beiden Beispiele zeigen: Mit einer klugen Gestaltung – in diesem Fall mit der Entscheidung für die Unternehmensform GmbH – lässt sich eine Menge Geld sparen und es ist immer besser, andere Möglichkei- ten zu nutzen als blind zu investieren. „Aber nicht immer ist es sinnvoll, aufgrund der vorangegangenenÜberlegungeneineGmbH zu gründen“, betont Ralf Sommer, Rechtsan- walt,Steuerberater,Wirtschaftsprüfersowie Fachanwalt für Steuerrecht. „Wir prüfen in jedem individuellen Fall, welche Lösung die beste für unsere Mandanten ist. Deshalb setzen wir auf eine umfassende Beratung.“ Dasselbe gilt auch für Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Dienstleistungen, um die Steuerlast zu mindern und das Betriebsergebnis zu reduzieren. Denn wird die Investition sehr spät im Jahr getätigt, kann die Abschreibung geringer ausfallen. Genau aus diesen Gründen ist es wichtig, die Steuern ganzjährig aktiv zu gestalten.

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